Hausordnung (Stand: 01.03.2019)

1. Das NaturFreunde-Haus ist Eigentum der NaturFreunde Deutschlands, Ortsgruppe Weiden e.V.
Der Hausreferent und der Hausdienst sind ehrenamtlich tätig.


2. Das NaturFreunde-Haus steht allen Mitgliedern der internationalen NaturFreunde-Bewegung
zur Benutzung offen. Nichtmitglieder werden aufgenommen, soweit Platz für sie vorhanden
ist. Bevorzugten Anspruch auf einen Schlafplatz haben Kranke und Verletzte, deren Abtransport
nicht sofort möglich ist sowie Rettungsmannschaften.


3. Von jedem Besucher des Hauses wird erwartet, dass er dem Charakter und den Bestrebungen
unserer Organisation Rechnung trägt. Sitten und Gebräuche der umliegenden Ortschaften
dieses Hauses sind zu achten. Ruhestörendes Lärmen im Haus und in dessen Umgebung ist zu
unterlassen. Das gesamte Haus ist raucherfreie Zone.


4. Schlafgelegenheiten in Betten wird nur nach vorheriger Anmeldung bei Hausreferenten oder
dessen Beauftragten gewährt. Verbindlich bestätigte Vorausbestellungen haben Vorrang.


5. Die Nachtruhe beginnt um 23.00 Uhr. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Hausreferenten
oder des Hausdienstes und nach Absprache mit den anderen Gästen möglich.


6. Jeder Schlafgast muss sich bei seiner Ankunft in das Fremdenbuch eintragen, um der
gesetzlichen Meldepflicht zu genügen.


7. Tiere dürfen in Küchen-, Schlaf- und Sanitärräumen nicht mitgenommen werden.
Im restlichen Haus mit Rücksprache.


8. Die Verwendung von Gaskochern, elektrischen Koch- und Heizgeräten ist nicht gestattet.
Sonstige elektrische Geräte nur mit Zustimmung des Hausdienstes.


9. Rauchen und offenes Licht ist im gesamten Gebäude verboten.


10. Selbstversorgern steht die Selbstversorgerküche kostenlos zur Verfügung. Die Benützungsbestimmungen
enthält ein besonderer Aushang.


11. Getränke, die am Haus erhältlich sind, dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden.

Bei Verstoß kann vom zuständigen Hausdienst eine Gebühr von 4,00 € erhoben werden.


12. Die am Haus ausgehängten Anordnungen zur Mülltrennung sind strikt einzuhalten.
Bei Nichteinhaltung kann eine Mülltrenn- und Beseitigungsgebühr erhoben werden.


13. Die Schlafplätze werden vom Hausreferenten oder vom Hausdienst zugewiesen.


14. Die Schlafräume sind keine Aufenthaltsräume und dürfen nur mit Hausschuhen betreten
werden. Diese sind mitzubringen.


15. Die Schlafräume müssen am Tag der Abreise spätestens um 10.00 Uhr früh geräumt sein, bzw.
nach Absprache mit dem Hausreferenten.


16. Vor der Abreise hat der Gast alle von ihm benutzten Räume ordnungsgemäß gekehrt und
gewischt zu übergeben.


17. Essen, Trinken, Rauchen und offenes Licht in Schlafräumen ist verboten.


18. Die ausgehändigten Haus- und Zimmerschlüssel sind vor der Abreise dem Hausreferenten zu
übergeben. Die Schlösser der Türen sind mit einer Generalschließanlage versehen. Bei Verlust
des Schlüssels ist voller Ersatz für das Auswechseln der betreffenden Schlösser zu leisten.


19. Jedes Mitglied der NaturFreunde muss sich mit einem gültigen Mitgliedsausweis ausweisen.


20. Offene Feuerstellen (auch Holzkohlegrills) sind wegen der Lage zu den benachbarten Grundstücken
nur auf Anfrage gestattet.


21. Für die Einhaltung und Durchführung der Hausordnung und sonstiger Bestimmungen ist der
Hausreferent oder der Hausdienst verantwortlich. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.
Bei groben Verstößen kann der Hausreferent oder der Hausdienst von seinem Hausrecht
Gebrauch machen. Dies gilt auch bei extremen oder fremdenfeindlichen Äußerungen bzw.
Handlungen.


22. Wird das bestellte Zimmer nicht benützt oder reist der Gast vorzeitig ab, so haftet er für den
Schaden, den der Verein dadurch erleidet. Die Anzahlung kann dazu einbehalten werden.


23. Der Benutzer des Hauses hat allen Schaden zu ersetzten, der durch sein Verhalten dem Hauseigentümer
oder Dritten bei der Benutzung des Hauses und des Grundstückes entsteht. Für
das Eigentum des Besuchers wird vom Hauseigentümer keine Haftung übernommen.


24. Benutzer des Hauses haften in eigener Verantwortung für Unfälle jeglicher Art, die von ihm
veranlasst, im Haus und auf dem Grundstück entstehen, in voller Höhe.


25. Der Benutzer des Hauses hat, soweit kein grob fahrlässiges Verhalten des Hauseigentümers
vorliegt, den Hauseigentümer von allen Ansprüchen freizustellen.


26. Der Benutzer des Hauses erkennt die in der Hausordnung aufgeführten Bedingungen voll an.


27. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Weiden in der Oberpfalz.

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Jugend- und Familienfest